Jugendschutz
Jugendschutz: E-Zigaretten, Vapes und Shisha-Tabak ab 18
Der Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten, Liquids und nikotinhaltigen Erzeugnissen ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Wir sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Minderjährige weder eine Bestellung aufgeben noch eine Sendung ausgehändigt bekommen. Dafür führen wir eine zweistufige Prüfung durch.
1. Ab wie viel Jahren darf man E-Zigaretten und Shisha-Tabak kaufen?
Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an sie abgegeben werden. Erfasst sind E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids, Pods, Shisha-Tabak und die zugehörigen Nachfüllbehälter.
Die Altersgrenze gilt unabhängig vom Nikotingehalt. Auch nikotinfreie Liquids, Einweg-Vapes ohne Nikotin, E-Shishas und nikotinfreie Tabakersatzprodukte dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden. Diese Frage wird uns häufig gestellt, deshalb ausdrücklich: 0 mg/ml ändert nichts an der Altersfreigabe.
Die Prüfung findet bei jeder Bestellung statt, auch wenn ausschließlich nikotinfreie Artikel oder reines Zubehör bestellt werden.
2. Erste Stufe: Altersverifikation bei der Bestellung
Beim Betreten unseres Shops werden Sie nach Ihrem Alter gefragt. Vor dem Abschluss der Bestellung geben Sie zusätzlich Ihr Geburtsdatum an.
Nach Eingang der Bestellung prüfen wir jeden Auftrag über den SCHUFA IdentitätsCheck Premium. Dabei werden Name, Anschrift und Geburtsdatum mit dem Datenbestand der SCHUFA abgeglichen. Dieses Verfahren wird von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Altersnachweis empfohlen.
Wichtig: Es findet keine Bonitätsprüfung statt. Der Abgleich wirkt sich nicht auf Ihren Score aus, und die SCHUFA erhält außer den genannten Daten keine weiteren Informationen – insbesondere nichts über die bestellten Artikel oder den Bestellwert. Mit Ihrer Bestellung stimmen Sie dieser Identitätsprüfung ausdrücklich zu; nähere Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Lässt sich die Volljährigkeit auf diesem Weg nicht bestätigen, melden wir uns bei Ihnen und bitten um einen anderen Nachweis. Kann er nicht erbracht werden, stornieren wir die Bestellung und erstatten bereits gezahlte Beträge vollständig.
3. Zweite Stufe: Alterssichtprüfung bei der Zustellung
Die Aushändigung der Sendung durch DHL erfolgt nur an Personen, die auf Sicht eindeutig volljährig sind oder ihr Alter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen können.
Annahmeberechtigt sind neben Ihnen auch andere volljährige Personen im gleichen Haushalt. Eine Zustellung an Nachbarn, an einen vereinbarten Ablageort, an einen Paketkasten oder an eine Packstation ist ausgeschlossen. Die Lieferung an eine abweichende Anschrift, etwa den Arbeitsplatz, ist dagegen möglich.
Bitte halten Sie bei der Zustellung einen Ausweis bereit.
4. Abgabe im Ladengeschäft
Auch vor Ort in unserem Ladengeschäft in Siegen geben wir Tabakwaren, E-Zigaretten und Liquids ausschließlich an volljährige Kunden ab. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, im Zweifelsfall einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Ohne Nachweis erfolgt keine Abgabe.
5. Hinweise für Eltern und Erziehungsberechtigte
Bestellungen dürfen ausschließlich von volljährigen Personen und auf deren eigenen Namen aufgegeben werden. Die Bestellung im Auftrag oder zugunsten einer minderjährigen Person ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass ein Minderjähriger über unseren Shop bestellt hat, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir gehen jedem Hinweis nach und stornieren die Bestellung, sofern sie noch nicht ausgeliefert wurde.
6. Gesundheitshinweis und Beratung
Nikotinhaltige Produkte machen abhängig. Sie sind nicht für Nichtraucher, Schwangere oder stillende Personen bestimmt. Bei Fragen zum Rauchstopp oder zur Entwöhnung wenden Sie sich an Ihren Arzt oder an das kostenlose Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 8 31 31 31.
Häufige Fragen zum Jugendschutz
Ab wie viel Jahren darf man eine Vape kaufen?
Ab 18 Jahren. Die Abgabe an Minderjährige ist nach § 10 JuSchG untersagt, im Ladengeschäft ebenso wie im Versandhandel.
Gilt die Altersgrenze auch für Vapes ohne Nikotin?
Ja. Das Jugendschutzgesetz erfasst auch nikotinfreie E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids. Der Nikotingehalt spielt für die Altersfreigabe keine Rolle.
Ist Shisha-Tabak ab 18?
Ja. Shisha-Tabak ist eine Tabakware im Sinne des Jugendschutzgesetzes und darf nur an Volljährige abgegeben werden. Dasselbe gilt für nikotinfreie Tabakersatzprodukte für die Wasserpfeife.
Warum wird meine Bestellung bei der SCHUFA geprüft?
Weil wir gesetzlich verpflichtet sind, die Volljährigkeit nachprüfbar festzustellen. Dafür nutzen wir den SCHUFA IdentitätsCheck Premium, ein von der Kommission für Jugendmedienschutz empfohlenes Verfahren. Abgeglichen werden ausschließlich Name, Anschrift und Geburtsdatum. Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt, Ihr Score bleibt unberührt, und die SCHUFA erfährt nichts über den Inhalt Ihrer Bestellung.
Was passiert, wenn die Altersprüfung nicht erfolgreich ist?
Wir melden uns bei Ihnen und bitten um einen anderen Nachweis. Lässt sich die Volljährigkeit nicht bestätigen, wird die Bestellung storniert und bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
Kann ich die Bestellung an eine Packstation liefern lassen?
Nein. Da die Sendung nur nach persönlicher Alterskontrolle ausgehändigt werden darf, sind Packstation, Paketkasten, Ablageort und Nachbarschaftszustellung ausgeschlossen. Eine abweichende Lieferanschrift wie der Arbeitsplatz ist dagegen möglich.
Wird bei jeder Bestellung erneut geprüft?
Ja. Die Alterssichtprüfung bei der Zustellung erfolgt bei jeder Sendung, auch wenn Sie bereits mehrfach bei uns bestellt haben und auch dann, wenn die Bestellung ausschließlich nikotinfreie Artikel enthält.
Fragen zum Jugendschutz?
E-Mail: info@pharaostore.de
Telefon: 01525 2086033
